Hauptvoraussetzungen für die Zuerkennung sind:
- überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung für den/die Studierenden - z.B. Reisekosten für Recherchetätigkeit außerhalb von Wien
- Förderungswürdigkeit der Arbeit. Die Vorentscheidung welche Arbeiten förderungswürdig sind, liegt bei der Stipendienkommission, berücksichtigt werden Kriterien wie z.B.: ein außergewöhnliches Thema
Förderungsstipendium nach dem Studienförderungsgesetz (StudFG) vom bmwfw finanziert
Die Informationen zur Antragstellung sowie das Formular zur Antragstellung sind unter folgendem Link ersichtlich bzw. abrufbar: http://studienpraeses.univie.ac.at/stipendien/foerderungsstipendien-nach-dem-studfg/
Hinweis: Die Antragstellung ist vom 1. bis 28. März 2022 - ausnahmslos - per E-Mail möglich. Eine persönliche Antragstellung ist nicht möglich! Anfragen zur Antragstellung und die Antragstellung selbst sind ausschließlich per E-Mail möglich: claudia.fritz-larott@univie.ac.at
(Bitte verwenden Sie für alle Anfragen Ihre u:account-E-Mail mit der Angabe der Matrikelnummer!)