Fragen zum Studium der Afrikawissenschaften

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  • Zahlungsfrist für den Studien-/ÖH-Beitrag

    Die Zahlungsfrist endet einen Monat früher als bisher. Sie erhalten wie gewohnt jedes Semester eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Beachten Sie die neuen Deadlines und zahlen Sie frühzeitig ein:
    Für das Wintersemester: spätestens bis 31. Oktober
    Für das Sommersemester: spätestens bis 31. März

    Alle Informationen zum Studien-/ÖH-Beitrag

  • Gängige Abkürzungen und Begriffs-ABC

    EC = Erweiterungscurriculum
    ECTS-Punkte = European Credit Transfer System
    LV = Lehrveranstaltung
    pi-LV = prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (d.h. maximal 3 Mal entschuldigtes Fehlen erlaubt)
    SoSe = Sommersemester
    StEOP = Studieneingangs- und Orientierungsphase
    WiSe = Wintersemester

    Begriffs-ABCAuf dieser Seite finden Sie studienrelevante Begriffe und Abkürzungen, die Ihnen im Studienalltag immer wieder begegnen werden.

  • Kodierungen im Studienplan BA-Afrikawissenschaften

    EAS – StEOP, Einführung in die afrikanische Sprachwissenschaft
    EAL – StEOP, Einführung in die afrikanische Literaturwissenschaft
    EAG – StEOP, Einführung in die afrikanische Geschichtswissenschaft
    VAS – Vertiefung afrikanische Sprachwissenschaft
    VAL – Vertiefung afrikanische Literaturwissenschaft
    VAG – Vertiefung afrikanische Geschichtswissenschaft
    WG – Wissenschaftsgeschichte

    SB1A – Basis afrikanische Sprache 1
    SB1B – Perfektion afrikanische Sprache 1
    SB2A – Basis afrikanische Sprache 2
    SB2B – Perfektion afrikanische Sprache 2
    SB3A – Basis afrikanische Sprache 3
    SB3B – Perfektion afrikanische Sprache 3

    AWL – Afrikawissenschaftliche Lektüren

    ÜAS – Überblick Sprachwissenschaft
    PAS – Proseminar Sprachwissenschaft
    SAS – Regionaler und thematischer Schwerpunkt Sprachwissenschaft
    BAS – Bachelorseminar Sprachwissenschaft

    ÜAL – Überblick Literaturwissenschaft
    PAL – Proseminar Literaturwissenschaft
    SAL – Regionaler und thematischer Schwerpunkt Literaturwissenschaft
    BAL – Bachelorseminar Literaturwissenschaft

    ÜAG – Überblick Geschichtswissenschaft
    PAG – Proseminar Geschichtswissenschaft
    SAG – Regionaler und thematischer Schwerpunkt Geschichtswissenschaft
    BAG – Bachelorseminar Geschichtswissenschaft

  • Ich möchte mit dem BA Studium Afrikawissenschaften beginnen. Was muss ich tun?

    Die Zulassung zu allen Studien wird an der Universität Wien zentral abgewickelt. Alle Informationen über das Zulassungsverfahren, den Ablauf und erforderliche Dokumente finden Sie unter: https://studieren.univie.ac.at/zulassungsverfahren/.
    Zulassungsverfahren BA Afrikawissenschaften: https://studieren.univie.ac.at/zulassung/bachelor-diplomstudien/afrikawissenschaften/ - Beachten Sie unbedingt die Zulassungsfristen!

    Das Bachelor-Studium umfasst 180 ECTS-Punkte, wobei 120 ECTS innerhalb des Curriculums für das Bachelorstudium der Afrikawissenschaften zu absolvieren sind. Die restlichen 60 ECTS sind im Rahmen der Erweiterungscurricula abzuschließen. Bitte lesen Sie den Studienplan des BA Afrikawissenschaften!

  • Ich beginne mein Studium in einem Wintersemester - was soll ich machen?

    Das erste Semester steht im Zeichen der StEOP. Sie absolvieren die drei StEOP-Lehrveranstaltungen (Einführung in die afrikanische Sprachwissenschaft, Einführung in die afrikanische Literaturwissenschaft und Einführung in die afrikanische Geschichtswissenschaft) und machen die Prüfungen. Zusätzlich wählen Sie eine der angebotenen Sprachen aus und beginnen mit dem Grundkurs (Hausa, Swahili oder Zulu, jeweils Grammatik 1 - bestehend aus 2 Terminen pro Woche - und Übungen 1).

  • Ich beginne mein Studium in einem Sommersemester - was soll ich machen?

    Sie absolvieren die drei StEOP-Lehrveranstaltungen (Einführung in die afrikanische Sprachwissenschaft, Einführung in die afrikanische Literaturwissenschaft und Einführung in die afrikanische Geschichtswissenschaft), zusätzlich die Vertiefungen (Vertiefung afrikanische Sprachwissenschaft, Vertiefung afrikanische Literaturwissenschaft und Vertiefung afrikanische Geschichtswissenschaft) und die VO Wissenschaftsgeschichte. Mit dem Sprachgrundkurs beginnen Sie im folgenden WiSe. Es ist freilich auch möglich, jeweils nur einen Teil der im Studienpfad vorgesehenen Lehrveranstaltungen zu absolvieren. Die Dauer des Studiums verlängert sich dann dementsprechend.

  • Ich bin im zweiten Semester (SoSe) und habe die STEOP absolviert - was nun?

    Nachdem Sie die STEOP erfolgreich absolviert haben, nehmen Sie die Vertiefungen in Angriff (Vertiefung afrikanische Sprachwissenschaft, Vertiefung afrikanische Literaturwissenschaft und Vertiefung afrikanische Geschichtswissenschaft) und die VO Wissenschaftsgeschichte.

    Zusätzlich machen Sie mit Ihrem Grundkurs in der gewählten Sprache weiter (Grammatik 2 - wiederum 2 Termine pro Woche und Übungen 2).

    Achtung: Das Vertiefungsmodul wird nur im SoSe angeboten!

  • Gibt es eine Mindeststudienleistung im BA?

    Für das Bachelorstudium, zu denen Sie ab Wintersemester 2022/23 zugelassen werden, müssen Sie eine Mindeststudienleistung von 16 ECTS bis zum Ende des vierten Semesters erbringen. Andernfalls erlischt die Zulassung zum Studium. Eine Wiederaufnahme ist erst nach zwei Studienjahren (= vier Semester) möglich. Das gilt auch, wenn Sie ein Studium wechselndazu- oder wiederaufnehmen möchten.

    Alle Informationen zur Mindeststudienleistung

  • Ich habe das erste Jahr hinter mir – wie funktioniert das mit der Spezialisierung?

    Sie spezialisieren sich normalerweise im dritten Semester. Sie haben die Wahl zwischen afrikanischer Sprachwissenschaft, afrikanischer Literaturwissenschaft und afrikanischer Geschichtswissenschaft). In diesem Bereich absolvieren Sie insgesamt 46 ECTS mit Vorlesungen, Proseminaren und Bachelorseminaren. Bitte beachten Sie unbedingt die Vorgaben im Studienplan aus denen hervorgeht, wie viele LVen von welchem Typ Sie brauchen. Zusätzlich gibt es für alle die UE Afrikawissenschaftliche Lektüren (AWL) zu absolvieren.

  • Wie funktioniert das mit dem Sprachunterricht?

    Beim Sprachunterricht können Sie zwischen zwei Varianten wählen:
    In der ersten Variante setzt sich der Sprachunterricht aus dem Modul „Basis afrikanische Sprache“ und „Perfektion afrikanische Sprache“ zusammen und dauert insgesamt vier Semester. Dabei ist zu beachten, dass ein Sprachkurs immer im WiSe beginnt und über die darauffolgenden drei Semester weitergeführt wird. Mit der positiven Absolvierung der beiden Module erreichen Sie ein Sprachlevel von B2. Welche Sprache sowohl im Basismodul, als auch im Perfektionsmodul angeboten wird, entnehmen Sie jeweils dem Vorlesungsverzeichnis.

    In der zweiten Variante haben Sie die Möglichkeit, zwei afrikanische Sprachen zu lernen. Dazu wählen Sie nach dem ersten Modul "Basis afrikanische Sprache" in Sprache A ein weiteres Modul "Basis afrikanische Sprache" in Sprache B.  Sie absolvieren also die Basiskurse von zwei verschiedenen Sprachen (Dauer je 2 Semester) und erreichen damit bei jeder Sprache den Sprachlevel von A2.

  • Was bedeutet die Zeitangabe 10.00-12.00 bei einer LV?

    Die LV beginnt um 10.15 Uhr und endet um 11.45 Uhr.
    Eine LV-Einheit beträgt 45 Minuten, die LVen in den Afrikawissenschaften sind in der Regel 2 stündig (= 1,5 Stunden Lehre).
    Manche Lehrveranstaltungen werden aber auch in anderen Zeiteinheiten angesetzt, etwa wenn die LV nur alle 2 Wochen stattfindet.

  • Was ist ein Erweiterungscurriculum (EC)?

    Neben den Pflicht- und Wahlfächern des Studiums der Afrikawissenschaften müssen Erweiterungscurricula (EC) im Ausmaß von 60 ECTS  absolviert werden.
    Ein EC ist eine vorgegebene Modulgruppe im Ausmaß von 15 oder 30 ECTS. Um ein EC absolvieren zu können, ist die Registrierung für das EC über u:space erforderlich. Die Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen des EC kann nach absolvierter STEOP durchgeführt werden.
    Fast alle Studienrichtungen bieten ECs an und Sie können aus dem Angebot frei wählen.
    Achtung: Sie können nicht die ECs der Afrikawissenschaften wählen. Das liegt daran, dass die darin angebotenen LVen mit denen aus dem Kernstudium ident sind.
    Weiterführende Links: https://studieren.univie.ac.at/studienangebot/erweiterungscurricula-und-alternative-erweiterungen/

  • Was bedeutet „Alternative Erweiterung"?

    Anstelle eines EC können Sie im maximalen Ausmaß von 15 ECTS Credits auch Alternative Erweiterungen (AE) absolvieren. Das sind frei wählbare LVen, die nicht zusammenpassen brauchen und auch aus dem eigenen Studium (BA Afrikawissenschaften) sein dürfen. Sie können also die Alternative Erweiterung auch dazu nutzen um entweder Ihre gewählte Spezialisierung zu vertiefen oder aber durch LVen aus einer anderen Spezialisierung zu erweitern.
    Weiterführende Links: https://studieren.univie.ac.at/studienangebot/erweiterungscurricula-und-alternative-erweiterungen/

  • Wie und wann melde ich mich zu den Lehrveranstaltungen an?

    Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen funktioniert ausschließlich online über u:find (Vorlesungsverzeichnis). Das Anmeldefenster finden Sie bei der jeweiligen Lehrveranstaltung im Vorlesungsverzeichnis. Beachten Sie unbedingt die entsprechenden Anmeldefristen, die Sie dem u:find entnehmen können! Dies gilt vor allem für prüfungsimmanente (pi)-Lehrveranstaltungen. Für Vorlesungen ist eine Registrierung vorgesehen. Diese Registrierung ist keine Anmeldung zur Prüfung. Für Prüfungstermine bei Vorlesungen müssen Sie sich extra anmelden. Auch da beachten Sie bitte die jeweiligen Fristen zur Anmeldung und gegebenenfalls auch zur Abmeldung, falls Sie den Prüfungstermin doch nicht wahrnehmen wollen.

  • Wie und wann melde ich mich zu Prüfungen bei VOen an?

    Ähnlich wie bei den Lehrveranstaltungen, funktioniert auch die Anmeldung zu Prüfungen über u:find. Die Prüfungstermine werden bei der jeweiligen Vorlesung im Vorlesungsverzeichnis angezeigt. Sie können sich zu Prüfungen nur im angegebenen Zeitfenster anmelden. Bitte achten Sie bei der Anmeldung zur Prüfung auf die richtige Auswahl des Moduls.

  • Aufgrund einer Beeinträchtigung habe ich ein Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode. Wo finde ich weitere Informationen?

    Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite des Team Barrierefrei.
    Melden Sie sich bitte auch bei den LV-Leiter*innen mit Ihrem Anliegen.

  • An-/Abmeldefrist für eine Prüfung verpasst - was tun?

    Wenn Sie die Anmeldefrist zu einer Prüfung verpasst haben, diese aber noch dringend brauchen, können Sie sich schriftlich oder mündlich an das Sekretariat wenden.
    Sollten Sie die Abmeldefrist verpasst haben bzw. zur Prüfung aus unvorhergesehenen Gründen (z.B. Krankheit oder Verkehrsbehinderung) nicht erscheinen können, informieren Sie darüber den*die Prüfer*in unverzüglich per E-Mail. Der*Die Prüfer*in wird dann die Abmeldung vom Prüfungstermin veranlassen.

  • Vorlesungsprüfungen?

    An Vorlesungsprüfungen dürfen Sie auch dann teilnehmen, wenn Sie die Vorlesung selbst nicht besucht haben. Sie müssen sich jedoch für den Prüfungstermin anmelden.
    Zu jeder Vorlesung werden bei Bedarf vier Prüfungstermine angeboten: am Ende des Semesters, in dem die Vorlesung abgehalten wurde sowie am Beginn, in der Mitte und am Ende des darauffolgenden Semesters.
    Bitte beachten Sie die Fristen zur Anmeldung der einzelnen Prüfungen sowie die Anmeldemodalitäten (Anmeldung über u:find)! Innerhalb der angegebenen Anmeldefrist können Sie sich auch selbständig und ohne Angabe von Gründen wieder von der Prüfung abmelden.
    Bei allen Fragen zu diesen Prüfungen wenden Sie sich bitte an die Prüfer*innen. Dies gilt auch, wenn Sie an einer Prüfung, für die Sie angemeldet sind, unerwarteter Weise (z.B. aufgrund einer Erkrankung) doch nicht teilnehmen können. Wenn Sie der Prüfung unentschuldigt fernbleiben, werden Sie mit "nicht erschienen" beurteilt und sind für den nächsten Prüfungstermin gesperrt.

  • Was heißt pi-LV (prüfungsimmanente Lehrveranstaltung)?

    Prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen erfordern eine Anmeldung. In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (z.B. Proseminare, Kurse, Seminare) müssen Sie mündliche und/oder schriftliche Teilleistungen erbringen. Aus diesen Teilleistungen wird die Gesamtnote errechnet. Für pi-LVen gilt Anwesenheitspflicht, maximal 3 Fehltermine können toleriert werden. Im Fall von längeren Krankheiten oder anderen Gründen, die zu mehr als 3 Abwesenheiten führen, sprechen Sie unbedingt mit der Lehrveranstaltungsleitung, um eine mögliche Lösung zu finden.
    Der Statuswert Ihrer Anmeldung zeigt Ihnen, ob Sie „Angemeldet“, „Auf Warteliste“ sind oder ob ein "Alternativplatz verfügbar“ ist oder ob Sie "Keinen Platz erhalten" haben. Wenn Ihnen ein Alternativplatz in einer anderen Gruppe angeboten wurde, können Sie diesen innerhalb einer gesetzten Frist annehmen oder ablehnen.
    Sind Sie zu einer prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung angemeldet, aber in der ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grunds abwesend, werden Sie abgemeldet. Die Aufnahme in eine pi-LV ist für jene Studierende, die auf der Warteliste stehen, möglich, wenn Plätze in dieser Lehrveranstaltung frei werden. Falls Sie auf der Warteliste stehen, wird empfohlen, die erste Einheit der Lehrveranstaltung zu besuchen, da in dieser kurzfristig frei gewordene Plätze vergeben werden.

  • Ich habe die Anmeldefrist für eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung verpasst - was nun?

    Die Anmeldefrist für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (Übungen [UE], Proseminare [PS] und Seminare [SE]) finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find. Sollten Sie diese Frist verpasst haben, gehen Sie bitte in die erste Einheit der gewünschten LV und bitten Sie den*die Lehrveranstaltungsleiter*in um eine Nachmeldung - sofern noch freie Plätze vorhanden sind und Sie die Voraussetzungen erfüllen, sollte das in der Regel möglich sein. Bitte informieren Sie den*die LV-Leiter*in, für welches MODUL Sie die Lehrveranstaltung verwenden wollen – nur so wird nach der erfolgten Nachmeldung die Note später in Ihrem elektronischen Prüfungspass an der richtigen Stelle erscheinen!
    Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie nach einem selbstverschuldeten Verpassen der Anmeldefrist kein Anrecht auf einen LV-Platz haben und die Nachmeldung nur im Kulanzweg erfolgt. 

  • Ich kann die prüfungsimmanente Lehrveranstaltung, zu der ich mich angemeldet habe, nicht besuchen. Die Abmeldefrist ist aber schon verstrichen. Wer kann mich abmelden?

    Wenn Sie nach Ablauf der Abmeldefrist feststellen, dass Sie eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (Übung, Proseminar oder Seminar) nicht weiter besuchen können, sollten Sie diesen Umstand unbedingt und so schnell wie möglich dem*der Lehrveranstaltungsleiter*in mitteilen. Die LV-Leiter*innen können eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung veranlassen.
    Achtung: Sollten Sie sich nicht rechtzeitig von einer pi-LV abmelden, so muss der*die Lehrende eine negative Note eintragen.

  • Ich möchte mir Prüfungsleistungen von einem anderen Studium für mein Studium der Afrikawissenschaften anerkennen lassen. Wie funktioniert das?

    Der Antrag auf Anerkennung/Anrechnung von Prüfungsleistungen finden Sie hier:  https://afrika.univie.ac.at/studium/anerkennungen/
    Sie füllen das „Ansuchen“ (= Word-Dokument) und die „tabellarische Auflistung“ (= Excel-Tabelle) aus, ausgenommen die Stellungnahme auf der zweiten Seite.
    ad tabellarische Auflistung: Links tragen Sie die absolvierte LV ein und rechts die Kodierung aus dem aktuellen Studienplan bzw. aus dem Prüfungspass, für was die LV angerechnet werden soll. BA: ÜAG, SAG, PAS, BASE,... MA: SAL.T1, SAL.GR, SAG.KU,...)
    Dann senden Sie den Antrag (Formulare und Sammelzeugnis) per E-Mail an das Institut für Afrikawissenschaften (afrika@univie.ac.at) zur Prüfung.

    Bitte beachten Sie, dass studienbezogene E-Mailkorrespondenz ausschließlich über die u:net-Adresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) erfolgen darf!

    Wichtig: Für die Anerkennung von LVs für ein EC ist immer diejenige SPL zuständig, die dieses EC anbietet (also wenn das EC beispielsweise vom Institut für Geschichte angeboten wird, obliegt es dem/der SPL für Geschichte zu beurteilen, ob LVs, die woanders absolviert wurden, für dieses EC angerechnet werden.) Anrechnungen für die beiden ECs, die das Institut für Afrikawissenschaften anbietet, laufen dementsprechend über die Vize-SPL für Afrikawissenschaften, also über uns.

  • Meine Note befindet sich im falschen Modul - wie kann ich sie richtig zuordnen?

    Die Zuordnung (Wahl) des Moduls geschieht bereits bei der Anmeldung zur Prüfung oder prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung. In der Anmeldemaske erscheint eine Dropdown-Liste und der Computer schlägt eine Option vor – beispielsweise Individuelle Schwerpunktbildung oder Alternative Erweiterung –  die Sie je nach Bedarf auswählen können. Achten Sie bitte bei der Anmeldung immer darauf, das richtige Modul auszuwählen. Sollte Ihnen dennoch ein Fehler unterlaufen sein und die eingetragene Note erscheint im elektronischen Prüfungspass im falschen Modul, wenden Sie sich bitte an die StudienServiceStelle der Afrikawissenschaften (service.spl14@univie.ac.at) und bitten um eine Korrektur der Zuordnung.

  • Was kann ich in einer Sprechstunde besprechen und wo finde ich die Zeiten?

    Alle wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die einen fixen Vertrag mit der Universität Wien haben, bieten Sprechstunden an, im Unterschied zu Lehrbeauftragten, die nur für ihre Lehrveranstaltungen an das Institut kommen.
    Die Zeiten finden Sie auf der Mitarbeiter*innenseite oder in u:find. Generell ist zu sagen, dass es immer ratsam ist, sich für die Sprechstunde per mail anzukündigen, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass Sprechstunden auch mal ausfallen (Krankheit, Auslandsaufenthalt, ...). 
    Sprechstunden können dazu verwendet werden, um sich mit der*dem Professor*in über das Studium zu unterhalten, Schwerpunkte zu besprechen, Arbeiten zu besprechen, Themen für Abschlussarbeiten zu finden, etc. Nutzen sie das Angebot!

  • Abschluss BA - was muss ich tun?

    Kontrollieren Sie Ihren elektronischen Prüfungspass samt Alternativer Erweiterung und Erweiterungscurricula (Markierung auf u:space: „relevant für Abschluss“), ob alle Leistungen den korrekten Modulen zugeordnet sind und ob überzählige Leistungen in Modulen vorhanden sind. Sie können zum Abgleich das hier verlinkte Formular „Prüfungspass“ heranziehen. Bei Unklarheiten oder Änderungen, kontaktieren Sie die StudienServiceStelle per E-Mail. 

    Für die Beantragung der Abschlussdokumente schicken Sie Ihr aktuelles Sammelzeugnis und die Bestätigung über die Absolvierung der statistischen Erhebung der Statistik Austria per E-Mail mit Betreff „Ansuchen BA-Abschluss [Name] [Matrikelnummer]“ an service.spl14@univie.ac.at

    ACHTUNG: Die Beantragung darf ausschließlich über Ihren u:account [aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at] erfolgen. Einreichungen von privaten Mailadressen werden nicht bearbeitet.

    Mit der Beantragung per Mail garantieren Sie, dass Ihr Sammelzeugnis so, wie Sie es gesendet haben, nicht mehr geändert wird und Sie alle Leistungen so, wie Sie sie eingereicht haben, verwendet werden sollen.

  • Ich mache gerade den BA Afrikawissenschaften fertig und möchte tagesaktuell auf den MA Afrikawissenschaften umsteigen. Was muss ich tun?

    Sie werden nicht automatisch für den Master zugelassen, Sie müssen das angefügte Formular ausfüllen und an die Studienzulassung über den Servicedesk schicken:
    https://servicedesk.univie.ac.at/plugins/servlet/desk/portal/61
    (Hier klicken Sie auf „Fachgleiche Zulassung und Tagesaktuelle Zulassung“ und schreiben der Zulassung und reichen dort das ausgefüllte Formular ein.)

    Nehmen wir mal an, dass Ihre letzte BA-Leistung am 3.4. eingetragen wurde, dann sind Sie nach erfolgter tagesaktueller Zulassung rückwirkend ab 4.4. für den Master inskribiert. Die Studienbestätigung für den Master können Sie dann aus u:space (Persönliche Dokumente) herunterladen, sobald die Studienzulassung die tagesaktuelle Zulassung durchgeführt hat.