Fragen zum MA Studium Afrikawissenschaften

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  • Zahlungsfrist für den Studien-/ÖH-Beitrag

    Die Zahlungsfrist endet einen Monat früher als bisher. Sie erhalten wie gewohnt jedes Semester eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Beachten Sie die neuen Deadlines und zahlen Sie frühzeitig ein:
    Für das Wintersemester: spätestens bis 31. Oktober
    Für das Sommersemester: spätestens bis 31. März

    Alle Informationen zum Studien-/ÖH-Beitrag

  • Ich mache gerade den BA Afrikawissenschaften fertig und möchte tagesaktuell auf den MA Afrikawissenschaften umsteigen. Was muss ich tun?

    Sie werden nicht automatisch für den Master zugelassen, Sie müssen das angefügte Formular ausfüllen und an die Studienzulassung über den Servicedesk schicken:
    https://servicedesk.univie.ac.at/plugins/servlet/desk/portal/61
    (Hier klicken Sie auf „Fachgleiche Zulassung und Tagesaktuelle Zulassung“ und schreiben der Zulassung und reichen dort das ausgefüllte Formular ein.)

    Nehmen wir mal an, dass Ihre letzte BA-Leistung am 3.4. eingetragen wurde, dann sind Sie nach erfolgter tagesaktueller Zulassung rückwirkend ab 4.4. für den Master inskribiert. Die Studienbestätigung für den Master können Sie dann aus u:space (Persönliche Dokumente) herunterladen, sobald die Studienzulassung die tagesaktuelle Zulassung durchgeführt hat.

  • Ich möchte mit dem MA Studium Afrikawissenschaften beginnen. Was muss ich tun?

    Die Zulassung zu allen Studien wird an der Universität Wien zentral abgewickelt. Alle Informationen über das Zulassungsverfahren, den Ablauf und erforderliche Dokumente finden Sie unter: https://studieren.univie.ac.at/zulassungsverfahren/.
    Zulassungsverfahren MA Afrikawissenschaften: https://studieren.univie.ac.at/zulassung/masterstudien/mit-abschluss-der-universitaet-wien/
    Das Master-Studium umfasst 120 ECTS-Punkte, wobei die MA-Arbeit 30 ECTS Punkte zählt.
    Studienplan des MA-Afrikawissenschaften

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um für den MA Afrikawissenschaften zugelassen zu werden?

    Um das Masterstudium Afrikawissenschaften an der Universität Wien aufnehmen zu können, ist der erfolgreiche Abschluss eines fachgleichen oder eines facheinschlägigen Vorstudiums (Bachelor, Bakkalaureat, Diplom) erforderlich.
    Für den administrativen Zulassungsprozess ist maßgeblich, ob Sie ein Bachelorstudium Afrikawissenschaften an der Universität Wien abgeschlossen oder an einer anderen Universität studiert bzw. ein nicht fachgleiches Vorstudium absolviert haben.

    Wenn die Gleichwertigkeit des Vorstudiums zum Bachelorstudium Afrikawissenschaften grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen zur vollen Gleichwertigkeit fehlen, können zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten – so genannte Auflagen – vorgeschrieben werden, die während des Masterstudiums zu absolvieren sind. Wir empfehlen dringend, diese Auflagen zu Studienbeginn zu absolvieren, damit Sie fehlende Vorkenntnisse kompensieren und den Lehrveranstaltungen des Mastercurriculums möglichst problemlos folgen können.

    Die allgemeinen Zulassungsfristen dauern von etwa Mitte Juni bis Anfang September für das Wintersemester und von Ende Dezember bis Anfang Februar für das Sommersemester. Die genauen Fristen für das jeweilige Semester finden Sie auf den Seiten der Universität. http://studieren.univie.ac.at/studienangebot/masterstudien

    Weitere Informationen auf folgender Seite

  • Wie läuft das mit der Binnendifferenzierung?

    Sie können aus drei Schwerpunkten wählen:
    Afrikanische Sprachwissenschaft
    Afrikanische Literaturwissenschaft und 
    Afrikanische Geschichtswissenschaft.
    Die Wahl muss nirgends explizit bekannt gegeben werden sondern erfolgt durch das Absolvieren der Lehrveranstaltungen des gewählten Schwerpunkts.
    Das bedeutet: in einem der drei angebotenen Schwerpunkte absolvieren Sie insgesamt 58 ECTS. Die Schwerpunkte sind unterteilt in ein Aufbaumodul: Themen und Ansätze (30 ECTS) und ein Vertiefungsmodul: Fortgeschrittene und forschungsgeleitete Studien (28 ECTS).
    Das Grundlagenmodul ist verpflichtend für alle MA-Studierende.

    Siehe Prüfungspass.

  • Wann kann ich mit dem Schreiben der Masterarbeit beginnen?

    Sobald Sie ein Thema und eine*n Betreuer*in gefunden haben können Sie mit der Masterarbeit beginnen. Grundsätzlich empfiehlt es sich ab dem 3. Semester des MA-Studiums anzufangen ein Konzept zu erstellen.

  • Wie finde ich jemanden der/die meine Arbeit betreut? Wer kann auf den Afrikawissenschaften Masterarbeiten betreuen?

    Zur Betreuung und Beurteilung von Masterarbeiten sind berechtigt:
    Universitätsprofessor*innen: Bodomo (Sprache, Literatur), Rüther (Geschichte)
    habilitierte Mitarbeiter*innen: Sonderegger (Geschichte), Zach (Geschichte), Tchokothe (Literatur)
    Assoziierte Universitätsprofessor*innen (KV): Englert (Geschichte)

    Darüber hinaus ist auch eine Betreuung durch Mitarbeiter*innen mit Doktorat möglich, wenn diese dazu bereit sind. Das Thema der Masterarbeit muss mit dem wissenschaftlichen Schwerpunkt der Mitarbeiter*innen im Einklang stehen.  Fragen Sie also bitte direkt an.
    Falls Ihre Arbeit von jemand anderem als den oben aufgelisteten betreut werden soll, benötigen Sie von den facheinschlägigen Personen aus der Liste eine kurze Mail, in der diese mitteilen, dass sie diese Arbeit nicht betreuen möchten und keine Einwände gegen die Betreuung durch die Kolleg*innen mit Doktorat haben.

  • Kann ich meine*n Betreuer*in wechseln?

    Ein Wechsel der Betreuerin/des Betreuers ist bis zur Einreichung der Masterarbeit aus wichtigen Gründen von Amts wegen, auf Wunsch der Studierenden oder auf Anregung der Betreuerin / des Betreuers möglich. Der Wechsel von Amts wegen ist von der / von dem Studienpräses vorzunehmen. Der Wechsel auf Wunsch des Studierenden oder auf Anregung des Betreuers oder der Betreuerin ist von der oder dem Studienprogrammleiter*in vorzunehmen (delegierte Aufgabe).

  • Wann und wo muss ich mein Thema und die Betreuung einreichen?

    Voraussetzung ist eine aufrechte Zulassung zum Master-Studium. Ihr Studium scheint am aktuellen Studienblatt als "gemeldet" auf und Sie besitzen im Falle eines individuellen Studiums einen aufrechten Zulassungsbescheid. Sie können den Status Ihrer Zulassung auch im u:space prüfen. 

    Die Anmeldung des Themas (1fach, mit der Unterschrift der Betreuer*innen) mit dem Formular "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" muss vor Beginn der wissenschaftlichen Arbeit im zuständigen StudienServiceCenter ssc.philologische-kulturwissenschaften@univie.ac.at elektronisch eingereicht werden. Weiters muss laut Satzung der Universität Wien, studienrechtlicher Teil, eine kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens miteingereicht werden.

    Siehe: https://ssc-philkultur.univie.ac.at/studium/masterstudien-ma/masterarbeit/

  • Kann ich mein Thema danach noch abändern?

    Das eingereichte Thema kann noch abgeändert werden in dem Sie einen Antrag auf Themenänderung stellen.
    Formular

    Das ist aber nur in Fällen nötig wo es tatsächlich um ein völlig neues Thema geht, das mit dem zuvor eingereichten in keinem Zusammenhang steht. Ansonsten bitte immer bedenken: das THEMA der Arbeit ist nicht ident mit dem TITEL der Arbeit. Das Thema ist sehr viel allgemeiner gehalten und der endgültige Titel einer wissenschaftlichen Arbeit wird in der Regel erst formuliert, wenn diese schon fertig ist. Davor gibt es einen Arbeitstitel und es liegt in der Natur der Sache, dass sich dieser im Laufe des Arbeitsprozesses ändert.

  • Wie umfangreich muss eine Masterarbeit sein?

    Eine Masterarbeit muss zumindest 80 Seiten (inklusive Bibliographie) in einer üblichen Formatierung aufweisen (also etwa Times New Roman, 1 ½ Zeilenabstand). Aber auch längere Arbeiten sind freilich möglich. Bitte immer in Absprache mit der Betreuung vorgehen.

  • Ich möchte mir Prüfungsleistungen von einem anderen Studium für mein Studium der Afrikawissenschaften anerkennen lassen. Wie funktioniert das?

    Der Antrag auf Anerkennung/Anrechnung von Prüfungsleistungen finden Sie hier:  https://afrika.univie.ac.at/studium/anerkennungen/
    Sie füllen das „Ansuchen“ (= Word-Dokument) und die „tabellarische Auflistung“ (= Excel-Tabelle) aus, ausgenommen die Stellungnahme auf der zweiten Seite.
    ad tabellarische Auflistung: Links tragen Sie die absolvierte LV ein und rechts die Kodierung aus dem aktuellen Studienplan bzw. aus dem Prüfungspass, für was die LV angerechnet werden soll. BA: ÜAG, SAG, PAS, BASE,... MA: SAL.T1, SAL.GR, SAG.KU,...)
    Dann senden Sie den Antrag (Formulare und Sammelzeugnis) per E-Mail an das Insitut für Afrikawissenschaften (afrika@univie.ac.at )zur Prüfung.

    Bitte beachten Sie, dass studienbezogene E-Mailkorrespondenz ausschließlich über die u:net-Adresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) erfolgen darf!

    Wichtig: Für die Anerkennung von LVs für ein EC ist immer diejenige SPL zuständig, die dieses EC anbietet (also wenn das EC beispielsweise vom Institut für Geschichte angeboten wird, obliegt es dem/der SPL für Geschichte zu beurteilen, ob LVs, die woanders absolviert wurden, für dieses EC angerechnet werden.) Anrechnungen für die beiden ECs, die das Institut für Afrikawissenschaften anbietet, laufen dementsprechend über die Vize-SPL für Afrikawissenschaften, also über uns.

  • Wie läuft das mit dem MA-Abschluss?

    Kontrollieren Sie Ihren elektronischen Prüfungspass, ob alle Leistungen den korrekten Modulen zugeordnet sind und ob überzählige Leistungen in Modulen vorhanden sind. Sie können zum Abgleich das hier verlinkte Formular „Prüfungspass“ heranziehen. Bei Unklarheiten oder Änderungen, kontaktieren Sie die StudienServiceStelle per E-Mail. 

    Ihr Prüfungspass (aka Sammelzeugnis) muss von der StudienServiceStelle bestätigt werden, bevor die Note der Masterarbeit eingetragen werden kann. Schicken Sie dafür Ihr aktuelles und kontrolliertes Sammelzeugnis per E-Mail mit Betreff „Ansuchen MA-Abschluss [Name] [Matrikelnummer]“ an service.spl14@unvie.ac.at

    ACHTUNG: Die Beantragung darf ausschließlich über Ihren u:account [aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at] erfolgen. Einreichungen von privaten Mailadressen werden nicht bearbeitet.

    Erst nach Bestätigung durch die SSS und nach Eintrag der Masterarbeitsnote können Sie direkt übers SSC die Anmeldung zur Abschlussprüfung/Defensio einreichen. Bitte beachten Sie, dass zwischen Anmeldung und Prüfungstermin aus administrativen Gründen zwei Wochen liegen müssen.

  • Was muss ich alles einreichen bevor ich die Masterarbeit abgeben kann?

    Folgende Formulare haben Sie schon eingereicht zu Beginn Ihres Schreibens:
    Anmeldung des Themas
    Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis
    Kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens
    Hier die Formulare und Informationen: https://ssc-philkultur.univie.ac.at/studium/masterstudien-ma/masterarbeit/

  • Wie läuft das mit der Plagiatsprüfung?

    Sie geben Ihre Arbeit elektronisch ab, indem Sie ihren Text auf der Plattform HOPLA https://hopla.univie.ac.at/  hochladen. Erst danach geben Sie die gedruckte Arbeit ab. Die hochgeladene Version muss absolut ident mit der Druckversion sein. Die Beurteilung der Plagiatsrelevanz erfolgt durch die zuständige Studienprogrammleitung. Nach erfolgter Überprüfung auf Textgleichheiten wird die Druckversion im Falle der Unbedenklichkeit der Arbeit an die Beurteiler*innen weitergeleitet. Die Beurteilungsfrist beginnt mit der Einreichung der gedruckten Arbeit.

  • Wie funktioniert das mit der Abgabe der Masterarbeit?
    • Die Formvorschriften zur Erstellung und die genaue Vorgehensweise bei der Abgabe sind im Leitfaden nachzulesen (Anmerkung: Punkt III. Absatz 3 muss aufgrund der derzeitigen Lage nicht eingehalten werden).
    • Masterarbeiten müssen (zusätzlich zur deutschen Zusammenfassung) im Anhang eine einseitige englische Zusammenfassung enthalten.
    • Es werden nur zweisprachige Titelblätter akzeptiert. Bitte beachten Sie beim Titelblatt die Formvorgaben "Deckblatt".
    • Hochladen der wissenschaftlichen Arbeit auf Hopla.
    • Unterschriebene Hochladebestätigung per Mail an ssc.philologische-kulturwissenschaften@univie.ac.at schicken, nachdem die Arbeit von der Plagiatsprüfung freigegeben wurde.
    • Danach geben Sie Ihre hart gebundene Masterarbeit (2 Exemplare) sobald wie möglich im SSC (Spitalgasse 2, Campus Hof 2, Zugang 2.9, 1090 Wien) zu den dafür vorgesehenen Öffnungszeiten, jedoch spätestens vor Erhalt der Abschlussunterlagen ab, oder schicken Sie diese per Post.
    • Warten Sie auf die Benotung (dauert max. zwei Monate) und auf E-Mail vom SSC.

    Siehe: https://ssc-philkultur.univie.ac.at/studium/masterstudien-ma/masterarbeit/

  • Wie läuft das mit der Defensio? Wie finde ich eine/n Zweitprüfer:in? Wie finde ich eine/n Vorsitzenden?

    Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss vorher der Prüfungspass abgeschlossen und bestätigt worden sein. Die Bearbeitungszeit dafür kann bis zu vier Wochen betragen. Die Masterarbeit muss beurteilt sein. Die Abschlussprüfung muss spätestens 14 Tage vor dem Termin im SSC angemeldet werden.
    Formular: Anmeldung zur Defensio
    Siehe: https://ssc-philkultur.univie.ac.at/studium/masterstudien-ma/abschlusspruefung/

    Für die Defensio brauchen Sie eine/n Vorsitzende*n und eine/n Zweitprüfer*in. Diese Personen wählen Sie aus dem gesamten Kollegium des Instituts, die eine Masterarbeit betreuen dürfen (inklusive alle mit Doktorat, die dazu bereit sind).

  • Was muss ich dafür vorbereiten?

    Sie bereiten einen 20-minütigen Vortrag vor, bei dem Sie Ihre Masterarbeit vorstellen und auf die Kommentare in der Beurteilung eingehen. Danach werden Fragen vom Prüfungssenat gestellt.

  • Was ist ein Prüfungssenat?

    Der Prüfungssenat besteht aus: Betreuer*in der Masterarbeit, Zweitprüfer*in, Vorsitzende/r. 

  • Wie komme ich zu meinen Abschlussunterlagen?

    Sie erhalten digitale Abschlussunterlagen vom SSC. Die Unterlagen werden mittels elektronischer Amtssignatur beglaubigt und sind daher vollwertige, behördliche Dokumente. Die Zustellung dieser digitalisierten Unterlagen erfolgt im Regelfall via E-Mail.

  • Akademische Abschlussfeier?

    Wenn Sie Ihren Studienabschluss im Rahmen einer akademischen Abschlussfeier im großen Festsaal der Universität Wien feiern möchten, melden Sie sich online im u:space - Akademische Feiern zu einem Termin an.
    Eine Anmeldung ist erst dann möglich, wenn die Studienabschluss-Dokumente übernommen und rechtskräftig geworden sind.

  • Was kann ich in einer Sprechstunde besprechen und wo finde ich die Zeiten?

    Alle wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die einen fixen Vertrag mit der Universität Wien haben, bieten Sprechstunden an, im Unterschied zu Lehrbeauftragten, die nur für ihre Lehrveranstaltungen an das Institut kommen.
    Die Zeiten finden Sie auf der Mitarbeiter*innenseite oder in u:find. Generell ist zu sagen, dass es immer ratsam ist, sich für die Sprechstunde per mail anzukündigen, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass Sprechstunden auch mal ausfallen (Krankheit, Auslandsaufenthalt, ...). 
    Sprechstunden können dazu verwendet werden, um sich mit der*dem Professor*in über das Studium zu unterhalten, Schwerpunkte zu besprechen, Arbeiten zu besprechen, Themen für Abschlussarbeiten zu finden, etc. Nutzen sie das Angebot!