Anerkennungen

Anerkennung von Prüfungen: neues Prozedere

1.    Das Formular „Antrag auf Anerkennung von Prüfungen" Ansuchen plus der tabellarischen Auflistung  und die jeweiligen Unterlagen (siehe Punkt Beilagen am Antrag) ausfüllen.


2.    Antrag (Formulare und Sammelzeugnis) per E-Mail an das Institut für Afrikawissenschaften schicken: afrika@univie.ac.at.

Bitte beachten Sie ferner, dass studienbezogene E-Mailkorrespondenz ausschließlich über die u:net-Adresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) erfolgen darf!


NEU:

Die Anerkennung für bereits VOR der Zulassung absolvierte Prüfungen, andere Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters des Studienverlaufs zu beantragen.
Relevant ist das Datum der erstmaligen Zulassung.
Eine Unterbrechung desselben Studiums hemmt die Frist. Bei Wiederzulassung beginnt die Frist nicht neu zu laufen.
Bei Wechsel oder Unterstellung in eine neue Version eines Curriculums beginnen die zwei Semester neu zu laufen.
Leistungen, die während des Studiums (parallel) absolviert wurden, können bis zum Ende des Studiums anerkannt werden.

Validierung - Anerkennung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen (NEU ab 1.10.2022)

Ab 01.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem sogenannten nicht-formalen Bereich (zB.: private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) und informellen Bereich (zB.: beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.

 

 

Unterschied zu Leistungsanerkennung ohne und mit vorausgehender Validierung

Für alle Anerkennungen sind Fristen zu beachten:

Die Anerkennung von Prüfungen, anderen Studienleistungen, Tätigkeiten und Qualifikationen, die vor der Zulassung des Studiums, für das anerkannt werden soll, absolviert wurden, ist bis spätestens Ende des zweiten Semesters zu beantragen.

Der Antrag auf Validierung muss innerhalb dieser Zwei-Semester-Frist gestellt werden, um eine fristgerechte Anerkennung danach zu ermöglichen. Nach Ablauf der Zwei-Semester-Frist ist eine Validierung und anschließende Anerkennung nicht mehr zulässig.

 

 

Ablauf der Validierung

  • Formular elektronisch ausfüllen, Unterlagen vorbereiten, mit Handysignatur oder eingescannter Unterschrift signieren (Formular muss bearbeitbar bleiben). Eine Ausfüllhilfe finden Sie hier.
  • Dieses Formular inklusive Unterlagen ist elektronisch per E-Mail (u:account) an das Institut für Afrikawissenschaften einzureichen: afrika@univie.ac.at.
  • Ergebnis der Validierung wird den Studierenden per Mail (u:account) übermittelt.

 

 

Informationen zum weiteren Ablauf, sowie zum Antrag auf Anerkennung

Erst nach Durchführung der Validierung von Lernergebnissen von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen durch die fachlich zuständige SPL, kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.

 

Wenn die Validierung durch die SPL bestätigt wurde, ist wie folgt vorzugehen:

  • Der Antrag auf Anerkennung ist beim Institut für Afrikawissenschaften (afrika@univie.ac.at) zu stellen.
  • Das Formular „Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen“ ist dem Antrag auf Anerkennung als Nachweis der Leistung beizulegen.
  • Die Qualifikation (Quellleistung) sowie die Prüfung/Lehrveranstaltung für die anerkannt werden soll (Zielleistung) ist im Formular anzuführen.

 

Validierung kann nicht erfolgen:

  • Die beantragte Qualifikation kann nicht anerkannt werden → die laut Curriculum angebotene LV/Prüfung ist zu absolvieren.

 

Es werden Maßnahmen von der SPL angeordnet:

  • SSC/SSSt schickt die Information über die Maßnahme, die absolviert werden soll an die*den betreffende*n Lehrende*n und die*den Studierende*n.
  • Studierende kontaktiert die*den Lehrende*n und vereinbart einen Termin.
  • Lehrende*r schickt das ausgefüllte Protokoll, welches das Ergebnis der absolvierten Maßnahmen beinhaltet, an das SSC/SSSt.
  • SPL trifft Entscheidung ob Validierung erfolgen kann oder nicht.

 

 

Schematischer Ablauf einer Validierung und anschließenden Anerkennung