Anerkennungen

Anerkennung von Prüfungen: neues Prozedere

  1. Das Formular „Antrag auf Anerkennung von Prüfungen" ansuchen plus der tabellarischen Auflistung  und die jeweiligen Unterlagen (siehe Punkt Beilagen am Antrag) ausfüllen.
    Formular „Antrag auf Anerkennung von Prüfungen" (PDF)
    Tabellarische Auflistung / Anerkennung von Prüfungen (PDF)
  2. Antrag (Formulare und Sammelzeugnis) per E-Mail an die StudienServiceStelle schicken: service.spl14@univie.ac.at.

Bitte beachten Sie ferner, dass studienbezogene E-Mailkorrespondenz ausschließlich über die u:net-Adresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) erfolgen darf!

Validierung - Anerkennung von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen (NEU ab 1.10.2022)

Ab 01.10.2022 können berufliche und außerberufliche Qualifikationen aus dem sogenannten nicht-formalen Bereich (zB.: private Kurse, Bildungsangebote in der Weiter- und Erwachsenenbildung) und informellen Bereich (zB.: beruflich oder außerberuflich erworbene Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen) anerkannt werden, wenn deren Lernergebnisse vorher validiert wurden.

 

 

Unterschied zu Leistungsanerkennung ohne und mit vorausgehender Validierung

Ablauf der Validierung

 

Informationen zum weiteren Ablauf, sowie zum Antrag auf Anerkennung

Erst nach Durchführung der Validierung von Lernergebnissen von beruflichen oder außerberuflichen Qualifikationen durch die fachlich zuständige SPL, kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.

Wenn die Validierung durch die SPL bestätigt wurde, ist wie folgt vorzugehen:

  • Der Antrag auf Anerkennung ist beim Institut für Afrikawissenschaften (afrika@univie.ac.at) zu stellen.
  • Das Formular „Validierung beruflicher und außerberuflicher Qualifikationen“ ist dem Antrag auf Anerkennung als Nachweis der Leistung beizulegen.
  • Die Qualifikation (Quellleistung) sowie die Prüfung/Lehrveranstaltung für die anerkannt werden soll (Zielleistung) ist im Formular anzuführen.

Validierung kann nicht erfolgen:

  • Die beantragte Qualifikation kann nicht anerkannt werden → die laut Curriculum angebotene LV/Prüfung ist zu absolvieren.

Es werden Maßnahmen von der SPL angeordnet:

  • SSC/SSSt schickt die Information über die Maßnahme, die absolviert werden soll an die*den betreffende*n Lehrende*n und die*den Studierende*n.
  • Studierende kontaktiert die*den Lehrende*n und vereinbart einen Termin.
  • Lehrende*r schickt das ausgefüllte Protokoll, welches das Ergebnis der absolvierten Maßnahmen beinhaltet, an das SSC/SSSt.
  • SPL trifft Entscheidung ob Validierung erfolgen kann oder nicht.

 

 

Schematischer Ablauf einer Validierung und anschließenden Anerkennung