Fragen zum MA Studium Afrikawissenschaften
-
Zahlungsfrist für den Studien-/ÖH-Beitrag
Die Zahlungsfrist endet einen Monat früher als bisher. Sie erhalten wie gewohnt jedes Semester eine Zahlungsaufforderung per E-Mail. Beachten Sie die neuen Deadlines und zahlen Sie frühzeitig ein:
Für das Wintersemester: spätestens bis 31. Oktober
Für das Sommersemester: spätestens bis 31. MärzInformationen zum Studien-/ÖH-Beitrag (Website der Universität Wien)
-
Ich mache gerade den BA Afrikawissenschaften fertig und möchte tagesaktuell auf den MA Afrikawissenschaften umsteigen. Was muss ich tun?
Sie werden nicht automatisch für den Master zugelassen, Sie müssen das Formular "Tagesaktuelle Zulassung zum konsekutiven Masterstudium" ausfüllen und an die Studienzulassung über den Servicedesk schicken: auf „Fachgleiche Zulassung und Tagesaktuelle Zulassung“ klicken und reichen der Zulassung das ausgefüllte Formular ein.
Formular "Tagesaktuelle Zulassung zum konsekutiven Masterstudium" (PDF)
Zum Servicedesk der Universität WienNehmen wir mal an, dass Ihre letzte BA-Leistung am 3.4. eingetragen wurde, dann sind Sie nach erfolgter tagesaktueller Zulassung rückwirkend ab 4.4. für den Master inskribiert. Die Studienbestätigung für den Master können Sie dann aus u:space (Persönliche Dokumente) herunterladen, sobald die Studienzulassung die tagesaktuelle Zulassung durchgeführt hat.
-
Ich möchte mit dem MA Studium Afrikawissenschaften beginnen. Was muss ich tun?
Die Zulassung zu allen Studien wird an der Universität Wien zentral abgewickelt: Informationen über das Zulassungsverfahren der Universität Wien, den Ablauf und erforderliche Dokumente (Website der Universität Wien).
Zulassungsverfahren Masterstudium (Website der Universität Wien)
Das Master-Studium umfasst 120 ECTS-Punkte, wobei die MA-Arbeit 30 ECTS Punkte zählt.
Studienplan Master Afrikawissenschaften (PDF) -
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um für den MA Afrikawissenschaften zugelassen zu werden?
Um das Masterstudium Afrikawissenschaften an der Universität Wien aufnehmen zu können, ist der erfolgreiche Abschluss eines fachgleichen oder eines facheinschlägigen Vorstudiums (Bachelor, Bakkalaureat, Diplom) erforderlich.
Für den administrativen Zulassungsprozess ist maßgeblich, ob Sie ein Bachelorstudium Afrikawissenschaften an der Universität Wien abgeschlossen oder an einer anderen Universität studiert bzw. ein nicht fachgleiches Vorstudium absolviert haben.
Wenn die Gleichwertigkeit des Vorstudiums zum Bachelorstudium Afrikawissenschaften grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Ergänzungen zur vollen Gleichwertigkeit fehlen, können zusätzliche Lehrveranstaltungen und Prüfungen im Ausmaß von maximal 30 ECTS-Punkten – so genannte Auflagen – vorgeschrieben werden, die während des Masterstudiums zu absolvieren sind. Wir empfehlen dringend, diese Auflagen zu Studienbeginn zu absolvieren, damit Sie fehlende Vorkenntnisse kompensieren und den Lehrveranstaltungen des Mastercurriculums möglichst problemlos folgen können.Die allgemeinen Zulassungsfristen dauern von etwa Mitte Juni bis Anfang September für das Wintersemester und von Ende Dezember bis Anfang Februar für das Sommersemester.
Zu den Fristen für das jeweilige Semester (Website der Universität Wien)Informationen zum Masterstudium Afrikawissenschaften (Institutswebsite)
-
Wie läuft das mit der Binnendifferenzierung?
Sie können aus drei Schwerpunkten wählen:
- Afrikanische Sprachwissenschaft
- Afrikanische Literaturwissenschaft
- Afrikanische Geschichtswissenschaft
Die Wahl muss nirgends explizit bekannt gegeben werden sondern erfolgt durch das Absolvieren der Lehrveranstaltungen des gewählten Schwerpunkts.
Das bedeutet: in einem der drei angebotenen Schwerpunkte absolvieren Sie insgesamt 58 ECTS. Die Schwerpunkte sind unterteilt in ein Aufbaumodul: Themen und Ansätze (30 ECTS) und ein Vertiefungsmodul: Fortgeschrittene und forschungsgeleitete Studien (28 ECTS).
Das Grundlagenmodul ist verpflichtend für alle MA-Studierende.Formular "Prüfungspass Masterstudium Afrikawissenschaften" (Word)
-
Wann kann ich mit dem Schreiben der Masterarbeit beginnen?
Sobald Sie ein Thema und eine*n Betreuer*in gefunden haben können Sie mit der Masterarbeit beginnen. Grundsätzlich empfiehlt es sich ab dem 3. Semester des MA-Studiums anzufangen ein Konzept zu erstellen.
-
Wie finde ich jemanden der/die meine Arbeit betreut? Wer kann auf den Afrikawissenschaften Masterarbeiten betreuen?
Zur Betreuung und Beurteilung von Masterarbeiten sind berechtigt:
- Universitätsprofessor*innen:
- Bodomo (Sprache, Literatur)
- Rüther (Geschichte)
- habilitierte Mitarbeiter*innen:
- Englert (Geschichte)
- Kopf (Literatur)
- Pucherova (Literatur)
- Sonderegger (Geschichte)
- Tchokothe (Literatur)
- Waldburger (Sprachwissenschaft)
- Zach (Geschichte)
Darüber hinaus ist auch eine Betreuung durch Mitarbeiter*innen mit Doktorat möglich, wenn diese dazu bereit sind. Das Thema der Masterarbeit muss mit dem wissenschaftlichen Schwerpunkt der Mitarbeiter*innen im Einklang stehen. Fragen Sie also bitte direkt an.
Falls Ihre Arbeit von jemand anderem als den oben aufgelisteten betreut werden soll, benötigen Sie von den facheinschlägigen Personen aus der Liste eine kurze Mail, in der diese mitteilen, dass sie diese Arbeit nicht betreuen möchten und keine Einwände gegen die Betreuung durch die Kolleg*innen mit Doktorat haben. - Universitätsprofessor*innen:
-
Kann ich meine*n Betreuer*in wechseln?
Ein Wechsel der Betreuerin/des Betreuers ist bis zur Einreichung der Masterarbeit aus wichtigen Gründen von Amts wegen, auf Wunsch der Studierenden oder auf Anregung der Betreuerin / des Betreuers möglich. Der Wechsel von Amts wegen ist von der / von dem Studienpräses vorzunehmen. Der Wechsel auf Wunsch des Studierenden oder auf Anregung des Betreuers oder der Betreuerin ist von der oder dem Studienprogrammleiter*in vorzunehmen (delegierte Aufgabe).
-
Wann und wo muss ich mein Thema und die Betreuung einreichen?
Voraussetzung ist eine aufrechte Zulassung zum Master-Studium. Ihr Studium scheint am aktuellen Studienblatt als "gemeldet" auf und Sie besitzen im Falle eines individuellen Studiums einen aufrechten Zulassungsbescheid. Sie können den Status Ihrer Zulassung auch im u:space prüfen.
Das Formular "Ansuchen um Thema und Betreuung der Masterarbeit" (PDF) mit der Unterschrift der Betreuer*innen) sowie das Formular "Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis" (PDF) müssen vor Beginn der wissenschaftlichen Arbeit elektronisch im zuständigen StudienServiceCenter eingereicht werden (via Kontaktformular Philologisch- Kulturwissenschaftlichen StudienServiceCenter). Weiters muss laut Satzung der Universität Wien, studienrechtlicher Teil, eine kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens miteingereicht werden.Mehr Informationen zur Masterarbeit (Fakultätswebsite)
-
Kann ich mein Thema danach noch abändern?
Das eingereichte Thema kann noch abgeändert werden in dem Sie einen Antrag auf Themenänderung stellen: Formular "Ansuchen um Thema und Betreuung der Masterarbeit" (PDF) herunterladen und das Kästchen "Änderungsantrag" oben ankreuzen.
Das ist aber nur in Fällen nötig wo es tatsächlich um ein völlig neues Thema geht, das mit dem zuvor eingereichten in keinem Zusammenhang steht. Ansonsten bitte immer bedenken: das THEMA der Arbeit ist nicht ident mit dem TITEL der Arbeit. Das Thema ist sehr viel allgemeiner gehalten und der endgültige Titel einer wissenschaftlichen Arbeit wird in der Regel erst formuliert, wenn diese schon fertig ist. Davor gibt es einen Arbeitstitel und es liegt in der Natur der Sache, dass sich dieser im Laufe des Arbeitsprozesses ändert.
-
Wie umfangreich muss eine Masterarbeit sein?
Eine Masterarbeit muss zumindest 80 Seiten (inklusive Bibliographie) in einer üblichen Formatierung aufweisen (also etwa Times New Roman, 1 ½ Zeilenabstand). Aber auch längere Arbeiten sind freilich möglich. Bitte immer in Absprache mit der Betreuung vorgehen.
-
Ich möchte mir Prüfungsleistungen von einem anderen Studium für mein Studium der Afrikawissenschaften anerkennen lassen. Wie funktioniert das?
Laden Sie die Formulare „Ansuchen“ (= Word-Dokument) und die „tabellarische Auflistung“ (= Excel-Tabelle) aus unserer Sektion "Anerkennungen" (Institutswebsite) herunter und füllen Sie sie aus, ausgenommen die Stellungnahme auf der zweiten Seite.
ad tabellarische Auflistung: Links tragen Sie die absolvierte LV ein und rechts die Kodierung aus dem aktuellen Studienplan bzw. aus dem Prüfungspass, für was die LV angerechnet werden soll. BA: ÜAG, SAG, PAS, BASE,... MA: SAL.T1, SAL.GR, SAG.KU,...)
Dann senden Sie den Antrag (Formulare und Sammelzeugnis) per E-Mail an die StudienServiceStelle: service.spl14@univie.ac.at zur Prüfung.
Bitte beachten Sie, dass studienbezogene E-Mailkorrespondenz ausschließlich über die u:net-Adresse (aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at) erfolgen darf!
Wichtig: Für die Anerkennung von LVs für ein EC ist immer diejenige SPL zuständig, die dieses EC anbietet (also wenn das EC beispielsweise vom Institut für Geschichte angeboten wird, obliegt es dem/der SPL für Geschichte zu beurteilen, ob LVs, die woanders absolviert wurden, für dieses EC angerechnet werden.) Anrechnungen für die beiden ECs, die das Institut für Afrikawissenschaften anbietet, laufen dementsprechend über die Vize-SPL für Afrikawissenschaften, also über uns. -
Wie läuft das mit dem MA-Abschluss?
Kontrollieren Sie Ihren elektronischen Prüfungspass, ob alle Leistungen den korrekten Modulen zugeordnet sind und ob überzählige Leistungen in Modulen vorhanden sind. Sie können zum Abgleich das hier verlinkte Formular "Prüfungspass Master Afrikawissenschaften" (Word) heranziehen. Bei Unklarheiten oder Änderungen, kontaktieren Sie die StudienServiceStelle per E-Mail.
Ihr Prüfungspass (aka Sammelzeugnis) muss von der StudienServiceStelle bestätigt werden, bevor die Note der Masterarbeit eingetragen werden kann. Schicken Sie dafür Ihr aktuelles und kontrolliertes Sammelzeugnis per E-Mail mit Betreff „Ansuchen MA-Abschluss [Name] [Matrikelnummer]“ an service.spl14@unvie.ac.at
ACHTUNG: Die Beantragung darf ausschließlich über Ihren u:account [aMatrikelnummer@unet.univie.ac.at] erfolgen. Einreichungen von privaten Mailadressen werden nicht bearbeitet.
Erst nach Bestätigung durch die SSS und nach Eintrag der Masterarbeitsnote können Sie direkt übers Philologisch-Kulturwissenschaftliche StudienServiceCenter die Anmeldung zur Abschlussprüfung/Defensio einreichen. Bitte beachten Sie, dass zwischen Anmeldung und Prüfungstermin aus administrativen Gründen zwei Wochen liegen müssen.
-
Was muss ich alles einreichen bevor ich die Masterarbeit abgeben kann?
Folgende Formulare haben Sie schon eingereicht zu Beginn Ihres Schreibens:
- Anmeldung des Themas
- Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis
- Kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens
Formulare und Informationen zur Masterarbeit (Fakultätswebsite) -
Wie funktioniert das mit der Abgabe der Masterarbeit?
Zuerst die Leitfaden über die Formvorschriften bei der Einreichung wissenschaftlicher Arbeiten (PDF) nachlesen.
Das Titelblatt wird automatisch in u:space generiert, laden Sie daher bitte die Arbeit ohne Deckblatt hoch.
- Hochladen der wissenschaftlichen Arbeit auf u:space. Werden Textgleichheiten der Arbeit mit anderen Texten festgestellt, prüft die Studienprogrammleitung, ob es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung auf Ihren u:account über eine erfolgreiche Plagiatsprüfung (kann ein paar Tage dauern).
- Unterschriebene Hochladebestätigung via Kontaktformular ans SSC schicken, nachdem die Arbeit von der Plagiatsprüfung freigegeben wurde (Kontaktformular des Philologisch-Kulturwissenschaftlichen StudienServiceCenter)
- Danach geben Sie Ihre hart gebundene Masterarbeit (2 Exemplare) sobald wie möglich beim Portier am Campus, Spitalgasse 2, Zugang 4.5, von Montag bis Freitag, zwischen 08:00 und 18:00 ab, oder schicken Sie diese per Post an Spitalgasse 2, Campus Hof 1, Tür 1.9, 1090 Wien. Die Druckversion muss mit der elektronisch eingereichten Version genau übereinstimmen.
- Warten Sie auf die Benotung (dauert max. zwei Monate) und auf E-Mail vom SSC.
ACHTUNG: Masterarbeiten der Afrikawissenschaften müssen (zusätzlich zur deutschen Zusammenfassung) im Anhang eine einseitige englische Zusammenfassung enthalten.
Informationen zur Masterarbeit (Fakultätswebsite)
-
Wie läuft das mit der Defensio? Wie finde ich eine/n Zweitprüfer:in? Wie finde ich eine/n Vorsitzenden?
Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss vorher der Prüfungspass abgeschlossen und bestätigt worden sein. Die Bearbeitungszeit dafür kann bis zu vier Wochen betragen. Die Masterarbeit muss beurteilt sein. Die Abschlussprüfung muss spätestens 14 Tage vor dem Termin elektronisch via Kontaktformular an das SSC angemeldet werden. Kontaktformular Philologisch- Kulturwissenschaftliches StudienServiceCenter
Für die Defensio brauchen Sie eine/n Vorsitzende*n und eine/n Zweitprüfer*in. Diese Personen wählen Sie aus dem gesamten Kollegium des Instituts, die eine Masterarbeit betreuen dürfen (inklusive alle mit Doktorat, die dazu bereit sind).
Informationen zur Abschlussprüfung und Defensio (Fakultätswebsite)
Formular "Anmeldung zur Defensio" (PDF) -
Was muss ich dafür vorbereiten?
Sie bereiten einen 20-minütigen Vortrag vor, bei dem Sie Ihre Masterarbeit vorstellen und auf die Kommentare in der Beurteilung eingehen. Danach werden Fragen vom Prüfungssenat gestellt.
-
Was ist ein Prüfungssenat?
Der Prüfungssenat besteht aus: Betreuer*in der Masterarbeit, Zweitprüfer*in, Vorsitzende/r.
-
Wie komme ich zu meinen Abschlussunterlagen?
Die Bearbeitung und die Ausstellung der Abschlussunterlagen können bis zu vier Wochen nach der Abschlussprüfung dauern.
Durch eine entsprechende Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung (BGBL zur Änderung der Verordnung über statistische Erhebungen bei Studierenden vom September 2009) sind Absolvent*innen verpflichtet eine Online-Befragung auszufüllen. Durchgeführt und ausgewertet werden diese Befragungen von der Statistik Austria.
- Ausfüllen:
Nach der erfolgreich absolvierten Abschlussprüfung füllen Sie bitte das Formular unter https://www.statistik.at/uhstat/uhstat2/ aus. - Bestätigung abgeben:
Wenn Sie die Daten abschicken, erhalten Sie eine Bestätigung. Übermitteln Sie diese Bestätigung ans StudienServiceCenter. Die Abschlusdokumente können erst überreicht werden, wenn die Bestätigung abgegeben wurde.
Wir sind zur digitalen Erstellung der Abschlussunterlagen übergegangen. Die Unterlagen werden mittels elektronischer Amtssignatur beglaubigt und sind daher vollwertige, behördliche Dokumente.
Die Zustellung dieser digitalisierten Unterlagen erfolgt via E-Mail.
Informationen zum Erhalt der Abschlussunterlage (Faculty website)
- Ausfüllen:
-
Akademische Abschlussfeier?
Wenn Sie Ihren Studienabschluss im Rahmen einer akademischen Abschlussfeier im großen Festsaal der Universität Wien feiern möchten, melden Sie sich online im u:space, Sektion "Akademische Feiern" zu einem Termin an.
Eine Anmeldung ist erst dann möglich, wenn die Studienabschluss-Dokumente übernommen und rechtskräftig geworden sind. -
Was kann ich in einer Sprechstunde besprechen und wo finde ich die Zeiten?
Alle wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, die einen fixen Vertrag mit der Universität Wien haben, bieten Sprechstunden an, im Unterschied zu Lehrbeauftragten, die nur für ihre Lehrveranstaltungen an das Institut kommen.
Die Zeiten finden Sie auf der Mitarbeiter*innenseite oder in u:find. Generell ist zu sagen, dass es immer ratsam ist, sich für die Sprechstunde per mail anzukündigen, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass Sprechstunden auch mal ausfallen (Krankheit, Auslandsaufenthalt, ...).
Sprechstunden können dazu verwendet werden, um sich mit der*dem Professor*in über das Studium zu unterhalten, Schwerpunkte zu besprechen, Arbeiten zu besprechen, Themen für Abschlussarbeiten zu finden, etc. Nutzen sie das Angebot!