Änderungen im Studienrecht ("UG Novelle")

01.10.2022

Mit 1.10.2022 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft (zum Beispiel: neue Fristen für die Einzahlung des ÖH-/Studienbeitrags, Änderungen bei Anerkennungen, neu: Mindeststudienleistung für Beginner*innen).

Erläuterungen zur Infomail des Rektorats vom 10. Juni 2022 („Neuerungen im Studienrecht“) betreffend Anerkennungen

Hier finden Sie alle Änderungen: https://studieren.univie.ac.at/aenderungen-im-studienrecht/

Generell gilt, dass Anerkennungen von vorhergehenden Leistungen nur mehr in den ersten beiden Semestern ab Zulassung zum Studium beantragt werden dürfen. Danach kann keine Anerkennung von Leistungen, die vor dem Zulassungsdatum absolviert werden, erfolgen!

Dies gilt nicht für Leistungen, die zu einem Zeitpunkt erbracht wurden, der NACH dem Zulassungsdatum liegt. Diese können Sie sich wie gewohnt bis zum Ende Ihres Studiums anerkennen lassen.

Mit „Zulassung“ ist hier die individuelle Zulassung zu einem bestimmten Studium (wie zum Beispiel Zulassung zum Bachelor Afrikawissenschaften) gemeint.

Wenn Sie sich mit Sommersemester 2023 zum Bachelor Afrikawissenschaften zulassen, haben Sie für dieses Studium Sommer- und Wintersemester 2023 Zeit für die Anerkennung von Leistungen, die vor Sommersemester 2023 absolviert wurden. Für Leistungen, die im oder nach dem Sommersemester 2023 absolviert wurden, ändert sich nichts.

Für alle Studierenden, die aktuell bereits inskribiert sind, gilt diese zweisemestrige Frist rückwirkend. Das heißt, die Frist läuft bei jenen, die im Sommersemester 2022 inskribiert wurden bereits und endet mit 28.2.2023. All jene, die im Wintersemester 2021 oder davor zu einem Studium zugelassen wurden, haben nur noch bis 30.9.2022 Zeit, eine Anerkennung zu beantragen, die Leistungen betrifft, die vor dem Datum der Zulassung liegen.

Beispiel 1:  Sie wurden am 1.10.2019 zum Bachelorstudium Afrikawissenschaften zugelassen. Sie möchten eine Leistung eines anderen Studiums vom 27.8.2019 für den Afrikawissenschaften-Bachelor anerkennen lassen. Sie haben bis 30.9.2022 Zeit, die Anerkennung zu beantragen.

Beispiel 2: Sie wurden am 1.10.2019 zum Bachelorstudium Afrikawissenschaften zugelassen. Sie möchten eine Leistung eines anderen Studiums vom 28.11.2019 für den Afrikawissenschaften-Bachelor anerkennen lassen. Sie haben bis zum Ende des Afrikawissenschaften-Studiums Zeit, die Anerkennung zu beantragen.

Beispiel 3: Sie wurden am 1.10.2021 zum Bachelorstudium Afrikawissenschaften zugelassen. Sie möchten eine Leistung eines anderen Studiums vom 27.8.2021 für den Afrikawissenschaften-Bachelor anerkennen lassen. Sie haben bis 30.9.2022 Zeit, die Anerkennung zu beantragen. 

Beispiel 4: Sie wurden am 1.3.2022 zum Bachelorstudium Afrikawissenschaften zugelassen. Sie möchten eine Leistung eines anderen Studiums vom 27.8.2021 für den Afrikawissenschaften-Bachelor anerkennen lassen. Sie haben bis 28.2.2023 Zeit, die Anerkennung zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass diese Neuerung auch Unterstellungen betrifft!

Sie wurden per 01.05.2022 vom Bachelorstudium Afrikawissenschaften Version 2011 in das neue Bachelorstudium Afrikawissenschaften Version 2018 unterstellt.

Ihre zweisemestrige Frist für Anerkennungen von Leistungen vor dem 01.05.2022 läuft damit seit Sommersemester 2022. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die Anerkennung Ihrer Leistungen vom alten in den neuen Studienplan. Anerkennungsanträge, die nach dem 28.02.2023 bei uns einlangen, können nicht mehr bearbeitet werden.

Die Formulare und genaue Vorgehensweise bei der Antragsstellung entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter Anerkennungen

Nähere Ausführungen zu den Neuerungen betreffend Anerkennungen auf der Seite des Studienpräses: Anerkennungen NEU